Kein Rechtsanspruch auf Bezahlung einer Perücke bei krankhaftem Haarausfall
Das jüngste Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz bestätigt einem Mann mit Glatze keinen Anspruch auf eine Perücke durch seine Krankenkasse.
Die gesätzlichen Krankenkassen müssen nämlich ihre Versicherten nur dann mit solchen Hilfsmitteln versorgen, wenn diese den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. So die Entscheidung des Gerichts.
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