Haarersatz: Finanzamt erkennt in vielen Fällen die Kosten an
Während die Krankenkassen Zuzahlungen immer stärker kürzen, erkennt der Fiskus die Notwendigkeit an!
Einige anfallenden Krankheitskosten sind auch steuerlich absetzbar. Vorrausgesetzt, dass eine sogenannte außergewöhnliche Belastung nachgewiesen werden kann. Auch Toupets oder Haartransplantationen können hier gelten. Sie müssen allerdings beweisen, dass der Haarverlust krankheitsbedingt ist. Wer also eine, Perücke oder einen anderen Haarersatz, beispielsweise während oder nach einer Chemotherapie, benötigt, kann dies beim Fiskus angeben.
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